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Brussels: proposal for a new Directive fostering energy efficiency

Nach den letzten Schätzungen der Kommission, bei denen die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegten nationalen Energieeffizienzziele bis 2020 berücksichtigt wurden, wird die EU 2020 das 20 %-Ziel voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben die Kommission dazu aufgefordert, eine neue ehrgeizige Strategie im Bereich der Energieeffizienz für ein entschlossenes Handeln zu verabschieden, um das beträchtliche vorhandene Potenzial zu erschließen.

Um im Bereich der Energieeffizienz neue Impulse zu setzen, hat die Kommission am 8. März 2011 einen neuen Energieeffizienzplan (EEP) mit Maßnahmen für weitere Einsparungen bei der Energieversorgung und -nutzung vorgelegt. Mit diesem Legislativvorschlag werden bestimmte Aspekte des EEP in verbindliche Maßnahmen überführt. Hauptzweck des Vorschlags ist es, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels für 2020 zu leisten. Um Erfolg zu haben, muss der Vorschlag in den Mitgliedstaaten zügig verabschiedet und umgesetzt werden.

Mit dem Richtlinienvorschlag wird ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz in der Europäischen Union festgelegt, um dafür zu sorgen, dass das Ziel, 20 % des Primärenergieverbrauchs bis 2020 einzusparen, erreicht wird, und um den Weg zu mehr Energieeffizienz in der Zeit danach zu bereiten. In ihm werden Regeln festgelegt, die Hemmnisse beseitigen und einige der Marktmängel ausräumen sollen, die die effiziente Energieversorgung und -nutzung behindern.

 

Hinsichtlich der Endnutzersektoren wird im Richtlinienvorschlag der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt, die Anforderungen an den öffentlichen Sektor stellen - sowohl hinsichtlich der Renovierung der im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Gebäude als auch hinsichtlich der Anwendung hoher Energieeffizienzstandards bei der Beschaffung von Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Energieeffizienzverpflichtungssysteme einführen müssen. Ferner werden darin regelmäßige verbindliche Energieaudits für große Unternehmen vorgeschrieben und eine Reihe von Anforderungen an Energieunternehmen hinsichtlich der Verbrauchserfassung und der Abrechnung festgelegt.

 

In Bezug auf den Energieversorgungssektor wird im Vorschlag von den Mitgliedstaaten verlangt, dass diese nationale Wärme- und Kältepläne für den Ausbau des Potenzials der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der effizienten Fernwärme/Fernkälte verabschieden und dafür sorgen, dass die Raumplanungsvorschriften mit diesen Plänen übereinstimmen. Die Mitgliedstaaten müssen Genehmigungskriterien verabschieden, die sicherstellen, dass Anlagen in Gebieten angesiedelt werden, die sich in der Nähe von Wärmebedarfspunkten befinden, und dass vorhandene Anlagen, die in erheblichem Umfang modernisiert werden, mit hocheffizienten KWK-Anlagen ausgerüstet werden. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch Bedingungen für die Ausnahme von dieser Verpflichtung festlegen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorschlag ist ferner vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten für Anlagen, in denen Brennstoffe verfeuert oder Mineralöl und Gas raffiniert werden, ein Inventar mit Energieeffizienzdaten erstellen müssen; außerdem werden in dem Vorschlag Anforderungen hinsichtlich des vorrangigen/garantierten Netzzugangs, des vorrangigen Einsatzes von Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme- Kopplung und der Anbindung neuer Industrieanlagen, die Abfallwärme für Fernwärme- oder Fernkältenetze erzeugen, festgelegt.

 

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen beinhalten Effizienzanforderungen für die nationalen Energieregulierungsbehörden, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, Anforderungen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen, Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Energiedienstleistungen und eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Energieeffizienzhemmnisse zu beseitigen und insbesondere die Aufteilung der Anreize zwischen dem Eigentümer und dem Mieter eines Gebäudes oder zwischen den Eigentümern zu regeln.

 

Schließlich ist im Vorschlag vorgesehen, dass nationale Energieeffizienzziele für 2020 festgelegt werden und dass die Kommission 2014 bewerten muss, ob die Europäische Union ihr Ziel einer Einsparung beim Primärenergieverbrauch von 20 % bis 2020 erreichen kann. Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat ihre Bewertung vorlegen, auf die gegebenenfalls ein Legislativvorschlag mit verbindlichen nationalen Zielen folgt.

 

Download - Volltextversion:

http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_de.pdf

 

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