Nach den letzten Schätzungen der
Kommission, bei denen die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der
Strategie Europa 2020 festgelegten nationalen Energieeffizienzziele
bis 2020 berücksichtigt wurden, wird die EU 2020 das 20 %-Ziel
voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen. Der Europäische Rat und
das Europäische Parlament haben die Kommission dazu
aufgefordert, eine neue ehrgeizige Strategie im Bereich der
Energieeffizienz für ein entschlossenes Handeln zu
verabschieden, um das beträchtliche vorhandene Potenzial zu
erschließen.
Um im Bereich der
Energieeffizienz neue Impulse zu setzen, hat die Kommission am 8.
März 2011 einen neuen Energieeffizienzplan (EEP) mit Maßnahmen für
weitere Einsparungen bei der Energieversorgung und -nutzung
vorgelegt. Mit diesem Legislativvorschlag werden bestimmte Aspekte
des EEP in verbindliche Maßnahmen überführt. Hauptzweck des
Vorschlags ist es, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des
EU-Energieeffizienzziels für 2020 zu leisten. Um Erfolg zu haben,
muss der Vorschlag in den Mitgliedstaaten zügig verabschiedet und
umgesetzt werden.
Mit dem Richtlinienvorschlag wird
ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz in
der Europäischen Union festgelegt, um dafür zu sorgen, dass das
Ziel, 20 % des Primärenergieverbrauchs bis 2020 einzusparen,
erreicht wird, und um den Weg zu mehr Energieeffizienz in der Zeit
danach zu bereiten. In ihm werden Regeln festgelegt, die Hemmnisse
beseitigen und einige der Marktmängel ausräumen sollen, die die
effiziente Energieversorgung und -nutzung
behindern.
Hinsichtlich der Endnutzersektoren
wird im Richtlinienvorschlag der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt,
die Anforderungen an den öffentlichen Sektor stellen - sowohl
hinsichtlich der Renovierung der im Eigentum der öffentlichen Hand
befindlichen Gebäude als auch hinsichtlich der Anwendung hoher
Energieeffizienzstandards bei der Beschaffung von Gebäuden,
Produkten und Dienstleistungen. Der Vorschlag sieht vor, dass die
Mitgliedstaaten nationale Energieeffizienzverpflichtungssysteme
einführen müssen. Ferner werden darin regelmäßige verbindliche
Energieaudits für große Unternehmen vorgeschrieben und eine Reihe
von Anforderungen an Energieunternehmen hinsichtlich der
Verbrauchserfassung und der Abrechnung
festgelegt.
In Bezug auf den
Energieversorgungssektor wird im Vorschlag von den Mitgliedstaaten
verlangt, dass diese nationale Wärme- und Kältepläne für den Ausbau
des Potenzials der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der
effizienten Fernwärme/Fernkälte verabschieden und dafür sorgen,
dass die Raumplanungsvorschriften mit diesen Plänen übereinstimmen.
Die Mitgliedstaaten müssen Genehmigungskriterien verabschieden, die
sicherstellen, dass Anlagen in Gebieten angesiedelt werden, die
sich in der Nähe von Wärmebedarfspunkten befinden, und dass
vorhandene Anlagen, die in erheblichem Umfang modernisiert werden,
mit hocheffizienten KWK-Anlagen ausgerüstet werden. Die
Mitgliedstaaten sollten jedoch Bedingungen für die Ausnahme von
dieser Verpflichtung festlegen können, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorschlag ist ferner vorgesehen,
dass die Mitgliedstaaten für Anlagen, in denen Brennstoffe
verfeuert oder Mineralöl und Gas raffiniert werden, ein Inventar
mit Energieeffizienzdaten erstellen müssen; außerdem werden in dem
Vorschlag Anforderungen hinsichtlich des vorrangigen/garantierten
Netzzugangs, des vorrangigen Einsatzes von Strom aus
hocheffizienter Kraft-Wärme- Kopplung und der Anbindung neuer
Industrieanlagen, die Abfallwärme für Fernwärme- oder
Fernkältenetze erzeugen, festgelegt.
Weitere vorgeschlagene Maßnahmen
beinhalten Effizienzanforderungen für die nationalen
Energieregulierungsbehörden, Informations- und
Sensibilisierungsmaßnahmen, Anforderungen in Bezug auf die
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen, Maßnahmen zur Förderung
der Entwicklung von Energiedienstleistungen und eine Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, Energieeffizienzhemmnisse zu beseitigen und
insbesondere die Aufteilung der Anreize zwischen dem Eigentümer und
dem Mieter eines Gebäudes oder zwischen den Eigentümern zu
regeln.
Schließlich ist im Vorschlag vorgesehen, dass nationale
Energieeffizienzziele für 2020 festgelegt werden und dass die
Kommission 2014 bewerten muss, ob die Europäische Union ihr Ziel
einer Einsparung beim Primärenergieverbrauch von 20 % bis 2020
erreichen kann. Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und
dem Rat ihre Bewertung vorlegen, auf die gegebenenfalls ein
Legislativvorschlag mit verbindlichen nationalen Zielen
folgt.
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Volltextversion:
http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_de.pdf
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